Bauherrenvertretung und Beratung in heiklen Bewilligungsverfahren. Schriftlich, dokumentiert, nachvollziehbar.
Ich vertrete Bauherrschaften in anspruchsvollen Projekten und berate in schwierigen Verfahren: von Projektsteuerung und Qualitätssicherung über die Zweitmeinung vor der Einreichung bis zur Korrektureingabe nach einer Baueinstellung. Kantonsübergreifend. 25 Jahre Erfahrung als dipl. Architekt ETH in der Schweiz und in New York.
Worum es geht
Der Wert eines Projekts entscheidet sich in der Steuerung und im Verfahren.
Ein Bauprojekt gewinnt seinen Wert in der Sorgfalt der Steuerung: in reifen Phasen, echtem Wettbewerb bei der Vergabe, geprüftem Leistungsstand vor jeder Zahlung, kontrollierten Bauteilen vor dem Schliessen. Zugleich sind Bewilligungsverfahren durch veränderte Zonenpläne, Lärmschutz, Brandschutz, Denkmalpflege und aktive Nachbarschaft anspruchsvoller geworden als je zuvor.
Genau hier setze ich an, an zwei Stellen. Als Bauherrenvertreter, der ein Projekt treuhänderisch über alle Phasen führt, prüft, steuert und Qualität durchsetzt. Und als Berater in heiklen Verfahren, mit Zweitmeinung vor der Einreichung, Korrektureingaben nach einer Baueinstellung und Vertretung gegenüber Einsprechern.
Als unabhängige Instanz vertrete ich allein Ihre Interessen: hinschauen, dokumentieren, durchsetzen. Entwurf, Fachplanung und Ausführung bleiben bei den beauftragten Architektur- und Ausführungspartnern, deren Verantwortung ich klar zuweise und einfordere. Diese Trennung ist Ihr Schutz: eine Stimme, die keine eigenen Planungsinteressen verfolgt.
Mandatsformen
Zwei Standbeine, drei klar abgegrenzte Mandatsformen.
Bauherrenvertretung und Qualitätssicherung
Für Bauherrschaften, die ein anspruchsvolles Projekt sicher über alle Phasen führen wollen, von der Machbarkeit über Vergabe und Ausführung bis zur Übergabe. Ich vertrete Ihre Interessen treuhänderisch gegenüber Planern, Unternehmern und Behörden: Auswahl mit echten Eignungskriterien, Prüfung an definierten Freigabepunkten, Zahlungen gegen ausgewiesenen Leistungsstand und eine klare Eskalationsordnung. Qualität wird nicht versprochen, sie wird durchgesetzt.
Zweitmeinung vor der Einreichung
Ein Baugesuch ist bereit, die Bauherrschaft will vor der Einreichung noch einmal einen erfahrenen Blick darauf haben. Ich prüfe Verfahrenswahl, Vollständigkeit, heikle Punkte (Denkmal, Lärm, Nachbarrecht, Zonenkonformität) und übergebe einen schriftlichen Befund mit konkreten Handlungsempfehlungen.
Korrektureingabe & Verfahrensbegleitung
Eine Baueinstellung, eine Auflage, eine Rückfrage der Baupolizei, die das ganze Projekt in Frage stellt: Ich übernehme die Bestandesaufnahme, entwickle die Korrektureingabe, koordiniere Fachplaner und führe den Dialog mit der Behörde bis zur erneuten Freigabe.
Erstgespräch
Ein Erstgespräch von 30 Minuten klärt in der Regel, ob ich der Richtige bin.
Kostenlos, vertraulich, ohne Folgepflicht. Wenn die Situation besser zu einer anderen Spezialistin oder einem anderen Spezialisten passt, sage ich das klar.